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Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.

Antragstellung
Persönlich

Kosten:

55,00 €
mit ausländischer Beteiligung: je Person 30,00 €

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Standesamt
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Telefon: 09133 / 77 90-21 oder -22
standesamt(@)baiersdorf.de

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